Donnerstag, 22. September 2011

Zur Feier des 1. Mai startet ein neues Gesetz uber Beschrankungen fur Inspektionen von Kleinunternehmen

Nach dem neu empfangenen Daten, die Verjahrungsfrist fur Inspektionen von Kleinunternehmen tritt am 1. Mai 2009 in Kraft, und es bedeutet - fur 2 Monate vor dem ersten Termin. Mit dem Kommen des neuen Gesetzes mittlere und kleine Unternehmen konnen die berechtigten Stellen haufiger als einmal alle drei Jahre zu uberprufen. Nach dem Gesetz sollte die Dauer der Kontrollen nicht mehr als 20 Werktage: 50 Stunden pro Jahr - fur kleine Unternehmen und 15 - fur Kleinstunternehmen. Im Falle der Kontrolle mit der Verletzung des neuen Gesetzes werden alle Testergebnisse nicht als gultig betrachtet. Daruber hinaus konnen alle planma?igen Uberprufungen auf der offiziellen Website der Generalstaatsanwaltschaft zu suchen.

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